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Alles Wichtige zum Wechsel der Krankenkasse

FAQ zum Krankenkassen-Wechsel

Sprechblase_AHA
Ausrufezeichen
Muss ich meine alte Kasse erst gekündigt haben, bevor ich den Antrag ausfüllen kann?

Nein, das ist nicht nötig. Um Deine Kündigung bei der alten Kasse kümmern wir uns. Du kannst einfach den Antrag ausfüllen und musst nichts weiter tun. So profitierst Du bald von Deinen Vorteilen bei der BIG!

Welche Fristen gelten für die Kündigung?

Egal, ob mit regulärer Kündigung oder per Sonderkündigung: Die Kündigungsfrist ist immer zwei Monate zum Monatsende. Nach einem Krankenkassenwechsel ist man dann 12 Monate an seine Krankenkasse gebunden. Wechselt man den Arbeitgeber, kann man sofort zu einer anderen Kasse wechseln.

Kann ich die Krankenkasse auch wechseln, wenn ich in einer Behandlung bin?

Ja. Ein Krankenkassenwechsel ist unabhängig von einer laufenden Behandlung. Du musst keine Sorge haben: Deine Behandlungen laufen bei uns dann einfach wie gewohnt weiter.

Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht und damit die Möglichkeit schnell die Kasse zu wechseln, hast Du immer, wenn Deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.